Insbesondere bei Erbschaftsangelegenheiten ist der Geschäftswert einer Immobilie entscheidend für die Höhe der Gebühren des Nachlassgerichtes und des Notars. Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gibt es Vorschriften unter den §§ 55 ff., wie die entsprechenden Gebühren zu erheben sind. Die Dienstleistungen eines Notars werden ebenfalls im GNotGK unter den §§ 85 ff. geregelt.
Was versteht man unter dem Geschäftswert einer Immobilie?
Der Geschäftswert einer Immobilie verkörpert eine Reihe von Komponenten, die für die Höhe von Gebühren beim Notar und Nachlassgericht ausschlaggebend sind.
Wie wird der Geschäftswert einer Immobilie berechnet?
In den Geschäftswert einer Immobilie fließen unter anderem diese Werte ein:
- Art der Nutzung (gewerblich, Selbstnutzung oder Vermietung)
- Immobilienart (gewerbliche Immobilie, frei stehendes Haus, Reihenhaus, Mittelhaus oder Endhaus)
- Bauweise (Massiv oder Fertighaus)
- Immobilientyp (Gewerbeimmobilie, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung)
- Anzahl der Etagen
- Bodenpreis
- Wohnfläche
- Baujahr
- Keller, Dachgeschoss
- Bruttogrundfläche
- Ausstattungsart (einfach oder gehoben)
- Letzte Renovierung (Zeitpunkt)
- Grundstücksfläche
Aus diesen Angaben errechnen sich die Bau- und Baunebenkosten sowie der Wert der Außenanlagen und der aktuelle Zeitwert oder eben Geschäftswert der Immobilie. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Gebühren bei Gericht sowie des Notares. Je höher der Geschäftswert ausfällt, desto mehr Gebühren werden fällig.
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